Vor dem Gesetz sind alle gleich und jedem steht der Rechtsweg offen – so bestimmt es unser Grundgesetz. Aber ein Rechtsstreit kostet Geld: Vorschüsse, Honorare, Gebühren, sonstige Kosten und Auslagen für Anwälte, Gerichte, Zeugen, Sachverständige usw. Die nicht kalkulierbaren Rechtskosten zwingen daher so manchen, von vornherein auf sein gutes Recht zu verzichten.
Der Rechtsschutz für das Privatleben für Nichtselbstständige gibt die notwendige finanzielle Sicherheit, um sein gutes Recht durchsetzen zu können. Die günstige Rechtsschutzkombination aus den Bereichen Privat, Beruf, Verkehr und Wohnen ist ideal für das eigene Privatleben und das der Familie.
Wen schützt die Rechtsschutzversicherung?
Sie als Versicherungsnehmer
Ihr Ehe- oder auf Wunsch der bei Ihnen wohnhafte Lebenspartner
Ihre minderjährigen Kinder; auch Adoptiv-, Pflege-, Stief- und Enkelkinder in Ihrer Obhut
Ihre unverheirateten Kinder bis zum 21. Lebensjahr, darüber hinaus, bis sie berufstätig werden
Ihre nicht mehr erwerbstätigen Eltern im Ruhestand, wenn sie ihren Erstwohnsitz bei Ihnen haben. Dies gilt auch bei einem anschließenden Pflegeheimaufenthalt.